Was soll das Kreuz, das am Wege steht ?
Es will dem Wanderer, der vorübergeht das große Wort des Trostes sagen.
(Georg Freiherr von Dyherrn, 1848-1878)
Der aufmerksame Betrachter entdeckt die Kreuze sofort: sie stehen an belebten Straßen oder etwas versteckter in stillen Winkeln. Immer wieder zeigt sich ein Kreuz - manchmal an unerwarteter Stelle. Und doch haben sie eines gemeinsam: sie stehen oft an Kreuzungen.
Wegekreuze laden zum Gebet ein, sie bieten Gelegenheit zum Innehalten, zu danken und zum Gedenken. Die Kreuze am Wegesrand sind nicht nur ein Ort für stille Andachten. An Fronleichnam werden einige Kreuze in die Prozession mit einbezogen oder als Altar geschmückt. Auch an den Bitttagen vor Christi Himmelfahrt werden während der Flurprozession Fürbitten und Gebete an den Stationen gesprochen.
Die Kreuze am Wege haben eine lange Geschichte. Schon um das Jahr 800 soll Papst Leo III. den Wunsch ausgesprochen haben, dass man an Wegesecken, wo man sich zu begegnen pflegt, Kreuze errichten möge !
Wegekreuze sind Zeichen und Ausdruck von Volksfrömmigkeit. Sie wurden oft an Wallfahrtswegen aufgestellt. Ebenso waren sie in den Feldern für die Flurprozession zu finden. Doch während der französischen Besetzung (1794-1815) wurde die Durchführung von Prozessionen und das Wallfahrtswesen stark eingeschränkt. Besonders in dieser Zeit fielen viele religiöse Symbole der Verwüstung zum Opfer. Nach dem Abzug der Franzosen wurde die Situation für die öffentliche Ausübung des Glaubens nicht unbedingt besser.
Nach dem Wiener Kongress (1815) und der Neuordnung der Gebiete erschwerte der preußische Staat durch Verordnungen und Amtsblätter die Durchführung von Wallfahrten. Hiervon war auch das Rheinland betroffen, das nun zu Preußen gehörte. Nicht nur von staatlicher Seite wurde versucht, das Prozessionswesen einzuschränken. Auch von kirchlicher Seite wurde im Jahr 1826 durch den Kölner Erzbischof die Durchführung von Prozessionen verboten.
Trotz der Behinderung des Prozessions- und Wallfahrtswesen blieben die Teilnehmerzahlen unverändert hoch und die Volksfrömmigkeit entwickelte sich nun abseits der Kirche. Etwa zehn Jahre dauerte dieser beharrliche Protest gegen die Verbote. Im Jahr 1837 gab die Kirche schließlich nach und der Kölner Erzbischof erlaubte die Durchführung von Prozessionen wieder. Doch noch immer sanktionierte der Staat die Ausübung der Volksfrömmigkeit für weitere lange Jahre.
Der Staat lockerte erst mit dem preußischen Vereinsgesetz von 1850 die Genehmigungspflicht von Prozessionen. Doch auch im weiteren Verlauf des Konfliktes zwischen Staat und Kirche, in welchem es im wesentlichen darum ging, den gegenseitigen Einfluss zu begrenzen, blieb es weiterhin schwierig Wallfahrten zu organisieren. Erst nach Beendigung dieses Kulturkampfes (1887) war eine uneingeschränkte Ausübung der Volksfrömmigkeit wieder möglich.
In den nachfolgenden Kriegen wurden erneut viele Kreuze zerstört. Erst nach 1945 war es möglich, die beschädigten Wegekreuze dauerhaft zu restaurieren und neue aufzustellen. Die alten Kreuze sind historisch wertvoll und finden immer häufiger einen Eintrag als religiöse Kleindenkmäler in die Denkmallisten.
Die Kreuze an den Wegesecken sind so vielfältig wie ihre Geschichten !