Fußfall
Familie Brües
Viele Fahrzeuge passieren täglich die Straße von Grefrath nach Lüttenglehn ohne dass die Fahrer den Fußfall bemerken. Ursprünglich stand der Fußfall am Mühlenweg in der Nähe der heutigen Brücke der B 230. Im Jahr 1704 stiftete die Familie Brües aus Lüttenglehn diesen Fußfall. Sie bewirtschaftete in diesem Jahr den in Lüttenglehn an der Unterstraße gelegenen Müllershof, eine Mühle besaß sie zu der Zeit jedoch noch nicht.
Neuss-Grefrath
Lüttenglehner Straße / Ortseingang Lüttenglehn
Erst als die Familie im Jahr 1798 eine Göpelmühle auf dem Hof einrichten konnte, wurde der Hof zum Müllershof. Bis dahin brachte sie ihr Mahlgut zur 5 km entfernten Mühle in Büttgen.
Diese Mühle gehörte den Herren von Dyck, die auch bei der Büttger Mühle den Mühlenbann einführten. Die Landwirte der umliegenden Region waren dadurch gezwungen, ihr Getreide in der vorgeschriebenen Bannmühle mahlen zu lassen. Die Nutzung einer anderen Mühle war verboten und der Bau einer eigenen Mühle untersagt. Der Zwang zur Nutzung einer bestimmten Mühle zog auch die Verpflichtung nach sich, freien Zugang zur Mühle zu gewähren, damit die Kunden die Mühle unbeschadet erreichen konnten. Aus diesem Grunde wurde auch der Weg zur Mühle unter einen besonderen Schutz gestellt und jeder Verstoß dagegen hart geahndet.
Zum Einzugsgebiet der Büttger Bannmühle gehörte auch Lüttenglehn, so dass die Familie Brües gezwungen war, ihr Mahlgut in der Mühle in Büttgen mahlen zu lassen. Den Mühlenweg, der die südlicher gelegenen Dörfer mit der Büttger Mühle verband, wählte die Familie Brües als Platz für den Fußfall. Er wurde von den Fuhrwerken zur und von der Mühle häufig frequentiert und stand an einem geschützten Ort.
- Emsbach, Karl: Windmühlen im Kreis Neuss (1990), Schriftenreihe des Kreisheimatbundes Neuss, Seite 59-60
- Kallen, Max: Eines Morgens. Geschichten aus Glehn und Umgebung (2007), Seite 26-31
- Festschrift zum 125-jährigen Jubiläum der St. Stephanus-Kirche in Neuss-Grefrath (1989), Seiten 144-145