Wegekreuz - 18. Jahrhundert
Heinrich Düsterwald - Cäcila Schieffers

Die Pächter des nahegelegenen Kuckhofs, der sich im Besitz des Stifts St. Georg in Köln befand, haben dieses Kreuz aufstellen lassen. Die fehlenden Worte der beschädigten Inschrift sind zwar schwierig zu rekonstruieren, lassen sich dennoch sinnvoll ergänzen. Der Text könnte daher lauten: CRVX SACRA CHRISTO TVIT ERECTA AB HENRICO [DÜST]ERWALT AC [CEC]ILIA SCHIEF[F]ERS – CONIVGIBVS DEFENDENTIBVS A PR C[AP S GEORGI]


Inschrift im Mittelblock

Neuss-Rosellen

Horremer Straße / in der Nähe vom Kuckhof

Bei vielen Kreuzen aus dem 18. Jahrhundert ist in der Inschrift ein Chronogramm enthalten, aus dem sich das Jahr der Errichtung ermitteln lässt. Bei diesem Kreuz ist der Text leider nur bruchstückhaft erhalten, so dass die Jahreszahl aus den römischen Ziffern nicht mehr eindeutig hergeleitet werden kann. Der Zeitraum beschränkt sich durch die namentliche Nennung in der Inschrift auf die Dauer der Bewirtschaftung des Kuckhofs durch die Familie Düsterwald. Zum Pächter Heinrich Düsterwald finden sich in historischen Dokumenten einige Hinweise: im Jahr 1726 war er als Schöffe tätig sowie im Jahr 1742 als Zöllner am Neuenbaum.


Heinrich Düsterwald war 1726 an der Schlichtung einer Erbschaftsangelegenheit zwischen den Geschwistern Heinrich und Cäcilia Zaum beteiligt. Heinrich Zaum verkaufte den von seinem Bruder Wilhelm erworbenen Erbanteil an seine Schwester Cäcilia weiter. Cäcilia Zaum beantragte, diesen Verkauf erbfest zu machen. Dieser Sachverhalt sollte genauer erörtert werden, wozu die Geschwister Heinrich und Cäcilia Zaum zum 1. Juni 1726 in das Haus von Heinrich Düsterwald geladen wurden. Nach Feststellung aller Tatsachen wurde beschlossen, dass Cäcilia Zaum zum bereits getätigten Kauf an ihren Bruder Heinrich zum Ausgleich zusätzliche Geldleistungen an ihren Bruder Wilhelm und vor allem an seine Kinder zu entrichten hatte.


Im Jahr 1742 kontrollierte Heinrich Düsterwald als Zöllner den Warenverkehr an der Nebenzollstelle am Neuenbaum, welche an der Grenze zwischen dem Herzogtum Jülich und dem Kurfürstentum Köln von der Stadt Neuss eingerichtet worden war. Der nahegelegene Rosellener Bruch trat bei starken Regenfälle oder bei der Schneeschmelze immer wieder über die Ufer und sorgte für Überschwemmungen. So auch im Winter 1742, in welchem das große Wasser erheblichen Schaden an der Zollstelle anrichtete. Heinrich Düsterwald wurde als Pächter der Nebenzollstelle von der Stadt Neuss für die notwendigen Reparaturen entschädigt. 

 

Über seinen Sohn Johannes Conrad (*15.10.1731) ist nachzulesen, dass dieser die geistliche Laufbahn eingeschlagen hat. Im Alter von 23 Jahren am 22.02.1755 wurde er zum Priester geweiht und 6 Jahre später im Jahr 1761 vom Kapitel von St. Georg in Köln zum Pfarrer in Rosellen ernannt.

      Literatur
  • Janssen, Jos / Lohmann, F. W. (Hrsg.): Der Weltklerus in den Kölner Erzbistums-Protokollen. Ein Necrolegium Coloniensis 1661 - 1825 in drei Bänden (1935/36) (Seite 332)
  • Kolbecher, Simon / Müller, Gerhard: Zu Wegkreuzen, Heiligenhäuschen und Wegkapellen im südlichen Stadtgebiet von Neuss (2007) in: Jahrbuch für den Rhein-Kreis Neuss (Seiten 152-275)
  • Inventare nichtstaatlicher Archive. Gohr, Nievenheim, Straberg (1974), Heft 19 (Seite 110)
  • Protocollum Senatus Novesiensis (Neusser Ratsprotokolle) von 1738 bis 1745, Eintrag vom 13.02.1742 [Stadtarchiv Neuss]