Wegekreuz - 1706
Christian Gymnich

Als die Fleher Brücke Ende der 1970er Jahre geplant und die Autobahn über den Rhein im Jahr 1979 für den Verkehr frei gegeben wurde, hatte dies auch Auswirkungen auf die Wegeführung in Uedesheim. Der Kreuzungsbereich des Weges vom Gut Altwahlscheid zum Reckberg wurde neu gestaltet, sodass das Kreuz im Jahr 1978 von seinem alten Standort etwa 200 Meter weiter südlich an die neue Kreuzung versetzt werden musste. 

Neuss-Uedesheim

Gut Altwahlscheid / Am Reckberg

Christian Gymnich war der Pächter des nahegelegenen Gutes Altwahlscheid und ließ die folgende Inschrift in den Sockel des Kreuzes meißel: DEN 4 MARCY HAD CHRIDIAN GIMNICH VND CELEIA MEIS EHELEVT HAPEN DEES CREUZ ZV EHREN GODDES VND ALERHILLEGEN DREIFALDIGKEID AVFSEZEN LASEN - „Am 4. März haben Christian Gymnich und Cäcilia Meis, Eheleute, dieses Kreuz zu Ehren Gottes und allerheiligster Dreifaltigkeit aufsetzen lassen“.

 

Ende der 1740er Jahre wird Christian Gymnich als wohlhabender Mann in den Protokollen des kurkölnischen Amtes Hülchrath beschrieben. Dort ist der Streit über die Jagd auf Großwild im Stüttgen dokumentiert, in den Christian Gymnich verwickelt war.

Am Abend des 04. Juli 1747 wurde Christian Gymnich bei der Jagd im Bögenbüschchen am Stüttgen erwischt. Der Förster nahm ihm das Jagdgewehr ab, da er sich in einem Gebiet aufhielt, welches dem Kurfürsten zum Jagen auf Großwild vorbehalten war. Das Waldgebiet erstreckte sich zu jener Zeit zwischen Uedesheim und Elvekum über Delrath bis hin nach Zons. Daran angrenzend befand sich nördlich des heutigen Silbersees ein Abschnitt, welcher der Äbtissin des Neusser Quirinusstifts gehörte, möglicherweise das erwähnte Bögenbüschchen.

Bei einer späteren Vernehmung im Amt Hülchrath sagte Christian Gymnich aus, dass er lediglich einen Hasen geschossen und zudem als Vertretung für den verhinderten Jäger der Äbtissin zu Neuss gehandelt habe.  Nach gründlicher Prüfung des Vorfalls konnten keine Anhaltspunkte gefunden werden, dass sich Christian Gymnich im kurfürstlichen Jagdgebiet aufgehalten habe. Schließlich bestätigte auch der abteiliche Jäger , dass er Christian Gymnich für sich selbst als Vertretung eingesetzt habe. Da der Vorwurf des unerlaubten Jagens auf kurfürstlichem Gebiet nicht bestätigt werden konnte, ist im März 1750 der Beschluss ergangen, dass Christian Gymnich seine Flinte, die ihm vor etwa drei Jahren abgenommen wurde, zurückerhalten könne. 

      Literatur
  • Auler, Jost: "... streitiger jagd Limiten in dem so genandten stutgen ...": Eine Altkarte des Amtes Zons aus dem Kölner Stadtarchiv (Seite 66-75) in: Jahrbuch für den Rhein-Kreis Neuss (2012), Seite 66-75
  • Protokoll zu Hülchrath: Bericht des Amtjägers J. Müller über die Jagd im Bögenbüschchen

        [Landesarchiv NRW, Abteilung Rheinland, Signatur: AA 0009 / Kurköln IV AA 0009, Nr. 803, 10]

  • Protokoll zu Hülchrath: Vernehmung des Christian Gymnich

        [Landesarchiv NRW, Abteilung Rheinland, Signatur: AA 0009 / Kurköln IV AA 0009, Nr. 803, 4-5]