Wegekreuz - 1960er Jahre
Am Lindbroich
In den 1960er Jahren wurde das alte Lindbroicher Kreuz, das etwa 200 Meter weiter östlich zwischen den Feldern stand, durch das Grabkreuz der Familie Babel an der heutigen Stelle ersetzt. An den Seiten des Sockels sind noch die alten Inschriften zu erkennen. Auf der Vorderseite wurde eine Tafel mit drei Ähren und der Schrift „Herr, segne unsere Felder“ angebracht.
Tafel im Mittelblock
Neuss-Rosellen
Norfbachweg / Brücke am Norfbach
Über das Vorgängerkreuz berichtete Pfarrer Johann Anton Bommes von St. Peter im Jahr 1915 in seiner Chronik, dass sich die Prozession aus Rosellen am Pfingstsonntag mit der Prozession aus Norf zunächst am Elvekumer Kreuz an der Gotteslinde traf, um dann den Weg weiter zum Lindbroicher Kreuz fortzusetzen.
Da der Lindbroich früher ein unzugängliches Sumpfgebiet war, konnte erst nach der Trockenlegung direkt am Norfbach ein Kreuz zu errichtet werden. Der moorige Grund wurde zur Gewinnung von Torf genutzt, der vor allem für den privaten Gebrauch zum Heizen oder als Dünger verwendet wurde. Der unkontrollierte Torfabbau führte im Laufe der Zeit zu einer Vernässung der Böden, die in diesem Zustand für die Landwirtschaft nicht geeignet waren. Daher erließ der Kurfürst Maximilian Friedrich im Jahr 1784 eine Verordnung mit dem Ziel, die Qualität der Böden zu verbessern. Er forderte von den Verursachern, die Gruben, die durch das Torfstechen entstanden waren, wieder mit Erde zu verfüllen. In den Bereichen, wo dies nicht möglich war, sollten Entwässerungsgräben angelegt werden, um das überschüssige Wasser abzuleiten.
Als die Franzosen das Rheinland annektierten und die Landschaft kartierten und begutachteten, sahen sie ebenfalls die Notwendigkeit zur Entwässerung. Das vorrangige Ziel war dabei die Schiffbarmachung der Flüsse, welches im Jahr 1803 in einem entsprechendem Gesetz festgehalten wurde. Voraussetzung dafür war eine Vertiefung der Flüsse und die Entwässerung der Umgebung. Folglich wurde im Jahr 1807 das Gesetz zur Austrocknung der Sümpfe beschlossen. Dieses enthielt eine mehrere Seiten umfassende detaillierte Beschreibung wie die Entwässerung erfolgen soll.
Auch König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen beschäftigte sich beharrlich mit der Entwässerung und drängte mit Nachdruck auf die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Im Jahr 1843 erließ er die Allerhöchste Kabinetts-Order über die Benutzung der Privatflüsse, welche Regelungen zur Entwässerung sowie zur Bewässerung der angrenzenden Grundstücke enthielt. Durch die Regulierung der Flüsse sollte eine weitere Vernässung verhindert und damit eine Verbesserung der Bodenkultur erreicht werden. Ausdrücklich wurde in dem Gesetz darauf hingewiesen, die Maßnahmen aus dem Gesetz zur Austrocknung der Sümpfe aus dem Jahr 1807 durchzuführen.
- Förtsch, Richard / Althoff, Friedrich u.a. (Hrsg): Sammlung der in Elsaß-Lothringen geltenden Gesetze (1881) (Seiten 254-260)
- Kolbecher, Simon / Müller, Gerhard: Zu Wegkreuzen, Heiligenhäuschen und Wegkapellen im südlichen Stadtgebiet von Neuss (2007) in: Jahrbuch für den Rhein-Kreis Neuss (Seiten 152-275)
- Paul, Johann: Eingriffe in Feuchtgebiete am Beispiel der unteren Erft und des Norf-Stommeler Bruchs (Seite 250-261) in: Jahrbuch für den Rhein-Kreis-Neuss (2000)