Wegekreuz - 1719
Peter Förstgen
Mit der Restaurierung wurde die Inschrift „Zu Ehre der H 5 Wunden hat Peter Förstgen dies Creutz aufsetzen lasen“ wieder lesbar. Peter Förstgen war der Pächter der Fähre sowie der Fischerei in der Erft. In den Protokollen des kurkölnischen Amtes Hülchrath wurde wiederholt über Fischdiebstahl berichtet. Durch einen gefälschten Pachtbrief wurde sogar versucht, die Fischerei in fremden Besitz zu bringen.
Neuss-Grimlinghausen
Kasterstraße / Rheinuferstraße
Schon im Sommer der Jahres 1711 beschwerte sich Peter Förstgen beim Hülchrather Vogt Erich Adolph Call darüber, dass Einwohner aus der Neusser Bauerbahn unerlaubt in der Erft fischten. Nachdem die Überprüfung der Beschwerde abgeschlossen war, ließ der Vogt zu Jülich das Fischereiverbot in der Grimlinghausener Kirche verkünden. Doch bereits vier Wochen später wandte sich Peter Förstgen erneut an den Hülchrather Vogt wegen weiterer Verstöße.
Einen außergewöhnlichen Fall um die Fischerei und die Fähre schilderte der Vogt Erich Adolph Call in einem Brief an den Kurfürst Joseph Clemens. Im August 1717 behauptete Georg Baum, dass er der Pächter der Fischerei sei. Als Beweis für die Verpachtung führte er einen vom Kurfürsten Joseph Clemens angeblich ausgestellten Pachtbrief an. Der Vogt wunderte sich darüber, da erst zwei Monate zuvor die Fischerei und die Fähre durch eine Clausula des Kurfürsten Joseph Clemens in sein Eigentum übergegangen waren. Der Vogt bemühte sich, die widersprüchliche Situation aufzuklären und forderte deshalb zunächst Georg Baum auf, ihm den Pachtbrief im Original vorzulegen. Anstatt der Bitte nachzukommen, beleidigte dieser den Vogt und drohte ihm Gewalt an. Zudem kontaktierte der Vogt auch seinen Pächter Peter Förstgen und mahnte die ausstehende Pacht an. In dem Antwortschreiben machte ihn Peter Förstgen darauf aufmerksam, dass er bereits Schutz vor diesem Georg Baum angefragt habe, der in der Fischerei wildere und die Fähre für seine eigenen Zwecke nutze. Da er diesen Schutz bisher nicht erhalten habe, stellte er aus diesem Grunde die Pachtzahlungen ein. Für den Vogt waren diese Informationen ausreichend, um den Pachtbrief als erschlichen anzusehen. Daher forderte er die Ausweisung von Georg Baum aus Grimlinghausen und hielt einen Schadensersatz in Höhe von drei Reichstalern für angemessen.
Doch Georg Baum blieb in Grimlinghausen, wie in einer anoymen Anzeige zu lesen ist. Der Schreiber berichtete, dass Georg Baum im Wirtshaus, das der Beschreibung nach am Berg bei der Gnadentaler Brücke lag, mit gefangenen Fischen aus der Erft prahlte.
- Protokoll zu Hülchrath vom 10.09.1711: Eingriffe der Stadt Neuß in der Fahr und Fischerey Gerechtsame zu Grimmlinghausen
[Landesarchiv NRW, Abteilung Rheinland, Signatur: AA 0009 / Kurköln IV AA 0009, Nr. 224, 1-6]
- Schreiben des Vogtes Erich Adolph Call an Kurfürst Joseph Clemens vom 23.04.1718
[Landesarchiv NRW, Abteilung Rheinland, Signatur: AA 0009 / Kurköln IV AA 0009, Nr. 227, 101-104]
- Schreiben eines Dienstwilligen
[Landesarchiv NRW, Abteilung Rheinland, Signatur: AA 0009 / Kurköln IV AA 0009, Nr. 227, 36-39]